Planung und Baubewilligung für Umbauten im Thurgau
Milan Bau Art klärt für Umbauten im Thurgau und in der Ostschweiz, was bewilligungspflichtig ist, führt die Planungs- und Bewilligungsschritte zusammen und koordiniert die Fachpersonen, bis das Baugesuch vollständig vorliegt. Im Bestand entscheidet oft nicht der Entwurf über das Projekt, sondern das Verfahren. Wer früh weiss, was bewilligungspflichtig ist, plant einmal statt zweimal.
Unverbindlich · persönliche Rückmeldung
Was wir tun – und was nicht.
Milan Bau Art führt die erforderlichen Planungs- und Bewilligungsschritte zusammen und koordiniert die beteiligten Fachpersonen. Die Bewilligung erteilt die Behörde, die fachliche Verantwortung für Nachweise liegt bei der jeweiligen Fachplanung. Wir versprechen keine Bewilligung – wir sorgen dafür, dass das Gesuch vollständig, koordiniert und rechtzeitig vorliegt.
Planung und Bewilligung gehören bei jeder Altbausanierung und jedem Umbau im Bestand an den Anfang – direkt nach der ersten Beurteilung des Gebäudes.
Vom Vorhaben zum bewilligten Projekt
Vorabklärung
Zone, bisher bewilligte Nutzung, Schutzstatus und die kritischen Punkte des Vorhabens.
Konzept und Variantenwahl
Der Entwurf wird auf die Rahmenbedingungen abgestimmt, bevor gezeichnet wird.
Fachplanung koordinieren
Statik, Brandschutz, Energie und weitere Fachpersonen werden eingebunden und aufeinander abgestimmt.
Baugesuch zusammenstellen
Unterlagen vollständig erarbeiten und mit der Bauherrschaft durchgehen.
Verfahren begleiten
Rückfragen der Behörde beantworten und Auflagen in die Ausführungsplanung übernehmen.
Woran man Bewilligungspflicht meist erkennt
Diese Liste ersetzt keine Abklärung bei der Gemeinde – sie hilft aber, den Aufwand früh richtig einzuschätzen.
- Es wird in die Tragstruktur eingegriffen
- Fassade, Fensteröffnungen oder Dachflächen verändern sich sichtbar
- Eine Gaube, ein Dachfenster oder eine Aufstockung kommt dazu
- Die Nutzung des Gebäudes oder eines Gebäudeteils ändert sich
- Das Gebäude steht ausserhalb der Bauzone
- Das Objekt ist geschützt oder liegt im Ortsbildperimeter
Welches Bewilligungsverfahren gilt?
Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG) unterscheidet mehrere Verfahren. Welches zur Anwendung kommt, entscheidet die Gemeinde anhand des Vorhabens.
Ordentliches Verfahren
Der Regelfall für Umbauten mit Wirkung nach aussen. Das Baugesuch wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 102 PBG), die Nachbarschaft wird informiert, und je nach Vorhaben beurteilen kantonale Fachstellen mit.
Vereinfachtes Verfahren
Für Abbrüche, untergeordnete Vorhaben und Änderungen, die keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berühren. Öffentliche Auflage und Visierung entfallen.
Meldeverfahren
Für bestimmte kleine Vorhaben sieht das PBG zusätzlich ein Meldeverfahren vor. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, klären wir vorab mit der Gemeinde.
Die Übersicht des Kantons finden Sie bei der Baugesuchszentrale Thurgau.
Diese Unterlagen braucht ein Baugesuch
Welche Unterlagen verlangt sind, legt der Regierungsrat fest; die Gemeinde kann im Einzelfall weitere einfordern. Bei Umbauten im Bestand gehören typischerweise dazu:
- Baugesuchsformular, unterzeichnet von Bauherrschaft und Grundeigentümer
- Situationsplan mit Grenzabständen
- Grundrisse, Schnitte und Fassaden – Bestand und Neu farblich unterschieden
- Energienachweis, wenn Gebäudehülle oder Haustechnik betroffen sind
- Brandschutz- und weitere Fachnachweise je nach Vorhaben
- Fotos des Bestands, bei Schutzobjekten mit Abstimmung der Denkmalpflege
Was die Bewilligung kostet
Eine Pauschale gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus der Planung für das Gesuch, allfälligen Fachnachweisen und den Gebühren der Gemeinde zusammen. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenreglement der jeweiligen Gemeinde. Wir weisen die Planungskosten in der Offerte getrennt aus, damit Sie sie vor dem Entscheid kennen.
Wo Bewilligungsfragen besonders häufig auftreten

Nutzungsänderung
Der Klassiker – fast immer bewilligungspflichtig.
Zur Nutzungsänderung
Scheunenumbau
Zone, Erschliessung und Schutzstatus in einem.
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Dachausbau
Sobald Gauben oder Dachfenster dazukommen.
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Denkmalgeschützte Gebäude
Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen.
Zum DenkmalschutzVerwandte Leistungen

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Häufige Fragen zur Baubewilligung
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beantworten sie gerne persönlich – am Telefon oder per Nachricht.






